Profil
Dr. Michael Kleine-Cosack ist vorrangig beratend, vertretend, wie auch gutachterlich auf den Gebieten des Verfassungs-, Verwaltungs-, Vertragsarztrechts und im Berufsrecht der freien Berufe tätig.
Er hat seit 1987 - erwirkt wurde damals nach entsprechenden Publikationen des Rechtsanwalts der - Beschluß des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der sog. Standesrichtlinien - bis in die jüngste Zeit zahlreiche Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu unterschiedlichsten Themen wie dem Berufsrecht (vgl. u.a. Beschl. v. 18.04.2012 - 1 BvR 791/12), dem Insolvenzrecht, dem Familienrecht wie auch anderer Bundesgerichte erstritten. So wurde Ende 2011 eine Grundsatzentscheidung des BFH (Urt. v. 9.8.2011-VII R 2/11) zum Syndikussteuerberater erwirkt. Der Rechtsanwalt war auch erfolgreich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Erwähnt seien nur Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Medizinischen Versorgungszentren (2010), zum Erfolgshonorar (2007), oder 2004 Beschlüsse zur Vergabe von Notarstellen oder zur Auswahl von Insolvenzverwaltern bzw. zu den Notarkassen. Auch vor anderen Bundesgerichten - wie dem BGH (z.B. zum Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare), dem BVerwG (z.B. zum RBerG) oder dem BSG (u.a. Vergütung der Psychotherapeuten) - wurden Grundsatzentscheidungen herbeigeführt. Im Jahr 2010 wurde auch eine Grundsatzentscheidung des BVerwG zu den Grenzen der Äußerungsfreiheit der Industrie- und Handelskammern erwirkt.
Der Rechtsanwalt hat ein umfangreiches Handbuch zur "Verfassungsbeschwerde und Menschenrechtsbeschwerde" (2001) veröffentlicht, das 2007 in 2. Auflage erschienen ist. Er ist auf diesem Gebiet auch als Referent tätig u.a. auf dem Anwaltstag 2011 in Straßburg oder für die IRZ-Stiftung kürzlich in Aserbeidschan. Er hat sich vor allem mit der Thematik des Rechts der freien Berufe in diversen Publikationen in unterschiedlichsten Zeitschriften sowie Büchern befasst. Zu erwähnen sind der mehrfach aufgelegte Kommentar zur BRAO (6. Auflage 2009), das ausführliche Buch zum "Werberecht der rechts- und steuerberatenden Berufe" (2. Auflage 2004), das auch die Werbung anderer Freiberufler wie z.B. der Ärzte behandelt, oder der Kommentar zum "Rechtsberatungsgesetz" (2004) bzw. nunmehr zum Rechtsdienstleistungsgesetz (2008). Neueste Publikationen befassen sich z. B. mit dem Masseninkasso von Rechtsanwälten und Inkassounternehmen (NJW 2011, Heft 31), zum Grund- und Menschenrechtsschutz (AnwBl. 2011, Heft 7), dem Recht der Syndikusanwälte (AnwBl. 2011, Heft 6), sowie zum Verlust der Zulassung z.B. als Rechtsanwalt (AnwBl. 2011, Heft 3) oder der Europarechts- und Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses juristischer Personen von der Insolvenzverwaltung (NZI 2011 Heft 20).
