Vita
Dr. Kleine-Cosack ist Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Freiburg. Schwerpunktmäßig ist er forensisch wie auch gutachterlich sowie durch Vorträge auf den Gebieten der Verfassungsbeschwerde und der Menschenrechtsbeschwerde, des Verwaltungsrechts, des Berufsrechts der Rechtsanwälte und Notare sowie andere freier Berufe wie der Apotheker und Ärzte und auch des Kassenarztrechts tätig. Er hat zahlreiche Grundsatzentscheidungen erwirkt z.B. beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (vgl. Entscheidungen der Großen Kammer vom 26.2.2012 – Ap. Nr. 9300/07; vgl. auch Urt. v. 18.2.2016-Ap. 10722/13 u. v. 9.7.2015-Ap. Nr. 38191/12), beim Bundesverfassungsgericht (beginnend mit dem Beschluß vom 14.7.1987 zu den Standesrichtlinien, dazu Rath, AnwBl. 2012, 608 ff. sowie 2013 im Fall Mollath; zu erwirkten Entscheidungen vgl. u.a. BVerfG Beschl. v. 26.9.2016-1 BvR 1326/15; BVerfG Beschl. v. 25.2.2016-1 BvR 1042/15; Beschl. vom 15.6.2015 und vom 22.6.2015-1 BvR 1326/15). Der Rechtsanwalt hat umfangreich in Büchern, Kommentaren, Fachzeitschriften wie auch der Tagespresse publiziert.
Dr. Kleine-Cosack wurde 2015 vom Deutschen Anwaltsverein die Hans-Dahs-Plakette – die „höchste“ Auszeichnung der deutschen Anwaltschaft – verliehen:
„Mit Michael Kleine-Cosack zeichnen wir einen unbequemen, kämpferischen und höchst engagierten Anwalt aus. Seine Überzeugungskraft - besonders vor den Schranken des Bundesverfassungsgerichtes - war und ist ungewöhnlich" begründete Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident, die Ehrung bei seiner Laudatio in Hamburg. Er habe über Jahre und Jahrzehnte das anwaltliche Berufsrecht in den Fokus seines umfassenden wissenschaftlichen und forensischen Wirkens als Rechtsanwalt gestellt. Dies sei mit viel Erfolg vor den Gerichten, mit großer Sichtbarkeit in der Fachliteratur und sehr selbstbewusst und mutig und auch ohne Scheu vor Konflikten innerhalb der Anwaltschaft geschehen.“
Pressemitteilung DAV- DAT 4/15