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Kleine-Cosack
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Gebundene Ausgabe - C.H. Beck 9. überarbeitete und ergänzte Auflage 2022XXXIII, 1074 S. C.H.BECK. ISBN 978-3-406-77856-8 |
Zum Werk:
Dieser Standardkommentar erläutert das anwaltliche Berufsrecht praxisnah und übersichtlich. Dabei hat die Kommentierung stets die Interessen des Anwalts, der sich gegen eine von den Rechtsanwaltskammern geprägte Rechtsauffassung des Berufsrechts behaupten muss, im Visier. Die Darstellung konzentriert sich auf eine systematische Kommentierung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), deren Kenntnis für jeden Anwalt unerlässlich ist. Eine ergänzende Kurzkommentierung der Berufsordnung (BORA) und Fachanwaltsordnung (FAO) rundet die Darstellung ab.Vorteile auf einen Blick
- Darstellung setzt sich kritisch mit Rechtsauffassungen der Rechtsanwaltskammern auseinander- mit allen wichtigen berufsrechtlichen Gesetzen für den Anwalt
Zur Neuauflage
Die Neuauflage des Kommentars mit dem ab 1.8.2022 geltenden Berufsrecht kurze Zeit nach Erscheinen der letzten Auflage ist notwendig geworden, nachdem der Gesetzgeber 2021 die BRAO in erheblichem Umfang reformiert hat.Wesentliche substantielle Änderungen sind – was kann man bei Anwälten schon erwarten – mit der Reform leider nicht verbunden. Ihr Schwerpunkt liegt im anwaltlichen Gesellschaftsrecht; die BRAO war bisher im Wesentlichen am Einzelanwalt orientiert. Nunmehr finden sich umfangreiche Bestimmungen in den §§ 59b-59q zu den „Rechtsanwaltsgesellschaften“.
Die in diesem Praxiskommentar – nicht selten entgegen der h.A. - vertretenen liberalen Positionen haben sich – wenn auch z.T. nur sehr zögerlich – immer wieder durchgesetzt. Da die Anwaltschaft selbst nicht zu überfälligen Änderungen bereit ist, muss sie dazu immer wieder durch die Judikatur nationaler und europäischer Gerichte sowie den Gesetzgeber gezwungen werden. Folglich kommen Reformen nur in Trippelschritten, meist gegen den Willen der Anwaltsorganisationen.
Rezensionen:
Markus Hartung, Kanzleiforum News, 25.5.2020:
„Michael Kleine-Cosack ist ein Phänomen. Niemand hat im Berufsrecht mehr bewirkt als er: Ohne seine – im besten Sinne verstandene – Unbelehrbarkeit hätte es die Bastille-Entscheidungen des BVerfG im Juli 1987 nicht gegeben. Auch die Zweitberufsentscheidung geht auf ihn zurück, die Erfolgshonorarentscheidung und viele andere mehr – Kleine-Cosack hat sich immer dem berufsrechtlichen Mainstream verschlossen, insoweit war er unbelehrbar. Für die Anwaltschaft war das letztlich gut, denn dass das Berufsrecht heute viele liberale Tendenzen hat, hat die Anwaltschaft ihm zu verdanken.
Keine Angst vor klarer Meinung
Das ist aber nicht alles, denn: Diplomatie ist ihm fremd. In Diskussionen greift er bevorzugt zum Degen, mit dem Florett hält er sich nicht auf. Seine Veröffentlichungen im anwaltlichen Berufsrecht sind eindeutig und kraftvoll formuliert. Meistens erweisen sich seine Auffassungen als richtig – im Berufsrecht war niemand häufiger vor dem BVerfG erfolgreich als er. Er ist nicht ohne Respekt vor anderen Meinungen, hält es aber für Zeitverschwendung, sich ausführlich mit berufs- oder verfassungsrechtlichem Unsinn zu befassen, so jemanden erledigt er in einer Fußnote. Im Englischen entschuldigt man solche Leute mit „he doesn’t suffer foolshappily“, und die in seinen Augen Legal Fools lässt er keine Sekunde im Unklaren darüber, was er von ihren Auffassungen hält.
Die BRAK
Befasst er sich mit der BRAK, dann geraten seine Ausführungen in die Nähe der Philippika: Die BRAK ist für ihn „ein kompetenzloser und politikunfähiger Debattierclub, der jeden Ansatz von Reformen wie auch einer grundrechtlichen Liberalisierung im Keim erstickt“ (Rn. 1 zu § 175 BRAO). Bei „kompetenzlos“ würde ihm vermutlich auch der Präsident der BRAK zustimmen, allerdings einen anderen Begriff wählen, aber Diplomatie ist nicht Kleine-Cosacks Sache, ich erwähnte es bereits. Die Begründung für dieses heftige Verdikt findet sich in den Rnrn. 14 ff. der Einleitung, wo er die verschiedenen Entscheidungen des BVerfG und des BGH zusammenstellt, die aus dem anwaltlichen Berufsrecht überhaupt das gemacht haben, was es heute ist. Dagegen kann man kaum etwas einwenden.
Ein Kommentar, ein Autor
Aber der Kommentar, inzwischen in 8. Auflage (die 1. Auflage erschien im Jahr 1993) empfiehlt sich nicht nur durch das Lesevergnügen der Auseinandersetzung mit den Standesorganisationen und einer von ihm als sklerotisch empfundenen Anwaltschaft. Kleine-Cosack öffnet an vielen Stellen den Blick auf berufsrechtliche Verkalkungen, aber manchmal eben vor der Zeit. Es ist der einzige Kommentar, der nur von einem Autoren geschrieben worden ist, was für eine konsistente Darstellung aller Themen sorgt; es gibt keine qualitativen Einbrüche, die man bei anderen Kommentaren doch findet. Der Kommentar ist das sprichwörtliche Werk aus einem Guss. Für Berufsrechtler ist der Kommentar ideal, weil er einen sehr guten ersten (und zweiten) Zugriff bietet und trotz seiner Kompaktheit sehr viele Rechtsprechungsnachweise liefert.
Die Kommentierung ist so eingehend und gründlich, dass der Kommentar gleichwertig neben den anderen berufsrechtlichen Kommentaren steht, die viel umfangreicher und von vielen Bearbeitern kommentiert werden. In diesem Werk ist es nicht leicht, einzelne Kommentierungen besonders hervorzuheben, aber besonders lesenswert sind die Einleitung sowie, als pars pro toto, die Kommentierungen der §§ 7, 14, 43a, 43b, 46 ff. Die Behandlung des Europarechtsist sehr eingehend und gerade für denjenigen, der das Unionsrecht nicht so gut kennt, sehr gut nachvollziehbar.“
"Der "Kleine-Cosack" ist die kritischste, von profunder Sachkunde getragene Kommentierung der BRAO sowie der BORA und der FAO." (ZAP 16/2003, zur 4. Auflage)
"Gesetzeskommentar, der die Früchte der Karlsruher Modernisierungspolitik verlässslich aufbereitet. Die Neuauflage von (...) Dr. Michael Kleine-Cosack war dringend erforderlich." (FAZ)
„Rechtsanwalt Dr. Kleine-Cosack ist ein stringenter Gegner überkommener Sichtweisen und „freiheitsfeindlicher und gemeinwohlschädlicher Berufsideale" und bringt dies in seinem Kommentar vehement zum Ausdruck. Vielmehr plädiert er für ein Aufwachen der Anwaltschaft, hin zu einem tatsächlich selbstbestimmten Berufsbild. Dabei findet er in der Regel deutliche Worte, mit denen er die bestehenden Zustände beschreibt, hinterfragt, kritisiert und teilweise zerlegt. Der Kleine-Cosack ist genau das, was einem beim oft verwendeten Ausdruck „kritischer Kommentar" spontan in den Sinn kommt…. Denkanstöße liefert der Autor reihenweise. Allerdings ist der Kleine-Cosack nicht lediglich eine „Streitschrift", sondern ein juristischer Kommentar und bietet das, was man als Rechtsanwender von einem Kommentar eben erwartet: Erhellende Erläuterungen und Aufarbeitung der maßgeblichen Rechtsprechung. Für Anwälte eine durchaus lohnenswerte Lektüre." (Rechtsanwalt Thomas Stumpf: „Die Rezensenten")
„Der seit Jahren eingeführte Kommentar zur BRAO ist ein unverzichtbares Arbeitsmittel für Rechtsanwälte, Anwaltskammern und Anwaltsvereine sowie für Rechtsabteilungen von Versicherungen und Gerichten." In: RVGreport 11/2015, zur 7. Auflage 2015
„(...) Der "Kleine-Cosack" gehört vollkommen zu Recht in die beliebte Reihe der gelben Erläuterungsbücher von Beck. Das Werk informiert, erklärt und öffnet den Blick. Ein Muss für jeden anwaltlichen Praktiker und Entscheidungsträger in Kammer-, Verbands-, Gerichtswelt." Fachanwalt für IT-Recht Dr. Thomas A. Degen, Stuttgart, in: NJW 24/2016, zur 7. Auflage 2015
„(...) Nach wie vor gilt: Der »Kleine-Cosack« gehört zwingend in die Handbücherei eines jeden Rechtsanwalts, in die Büchereien von Anwaltskammern und -vereinen, der Rechtsabteilungen der Versicherungen etc. ebenso wie in die der Gerichte." Richter am LG a.D., Dr. Dieter Meyer, Flensburg, in: JurBüro 09/2015, zur 7. Auflage 2015
„(...) Sondern ein juristischer Kommentar und bietet das, was man als Rechtsanwender von einem Kommentar eben erwartet: erhellende Erläuterungen und Aufarbeitung der maßgeblichen Rechtsprechung mit den entsprechenden Fundstellen. Für Anwälte eine durchaus lohnenswerte Lektüre." RA und FA für Sozialrecht und FA für Bau- und Architektenrecht Thomas Stumpf, Lehrbeauftragter FH Öffentliche Verwaltung Mayen, Pirmasens, in: www.dierezensenten.de 04.09.2015, zur 7. Auflage 2015
„(...) Auf alle hiermit im Zusammenhang stehenden Fragen liefert der Kommentator in seiner prägnanten und klaren Ausdrucksweise Antworten. Wer sich auf diesem Rechtsgebiet Klarheit verschaffen will, der wird am Kleine-Cosack nicht vorbeikommen." Norbert Schneider, in: AGSpezial 07/2015, zur 7. Auflage 2015
„Fazit: Der Standardkommentar erklärt praxisnah, eingängig aber auch kritisch das anwaltliche Berufsrecht. Ein Werk mit dem es sich lohnt - auch als Berufsanfänger - zu arbeiten." In: ADVoice 02/11, zur 6. Auflage 2009
„Der »Kleine-Cosack« ist aus anwaltlicher Sicht der Standardkommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Die Darstellung konzentriert sich auf eine systematische Kommentierung der BRAO, deren Kenntnis für jeden Anwalt unerlässlich ist. Dabei hat die Kommentierung vor allem die Interessen des Anwalts im Blick, der sich gegen eine von den Rechtsanwaltskammern geprägte Rechtsauffassung des Berufsrechts behaupten muss.(...)" In: Deutsches Verwaltungsblatt 17/ 2010 , zur 6. Auflage 2009
„(...) Die Kurzkommentierungen der Berufs- und der Fachanwaltsordnung - schon mit dem neuen Fachanwalt für Agrarrecht in § 14 m FAO - gehören schon lange zu dem einzigartigen Werk. Insgesamt ist auch der Neuauflage 2009 des „Kleine-Cosack" allerhöchste Praxistauglichkeit und Perfektion zu bescheinigen." Rechtsanwalt Dr. Mario Axmann, in: Neue Juristische Wochenschrift 19/ 2010, zur 6. Auflage 2009
„(...) Fazit: Die Kommentierung von Kleine-Cosack zur BRAO ist für Freund und Feind des Autors ein unverzichtbarer Beitrag zu diesem Thema. Kleine-Cosack ist ein Vorkämpfer und Vordenker für eine Liberalisierung des anwaltlichen Berufsrechts, sodass seine Gedanken und Ausführungen in einer ausgewogenen Beurteilung anwaltsberufsrechtlicher Fragestellungen nicht fehlen dürfen. Sein mitunter sehr polarisierender Schreibstil dürfte sogar für Juristen, die eigentlich kein Interesse an der Materie haben, sehr unterhaltsam sein und sie für die Materie erwärmen. Insgesamt ist es ein hervorragender Praxiskommentar." in: www.justament.de 07.04.2010, zur 6. Auflage 2009
„(...) Da Kanzleien aller Größen vermehrt berufsrechtliche Fragen haben, weil die Konkurrenz unter den Anwälten es auch mit sich bringt, dass sich Kollegen untereinander „berufswidriges Handeln" vorwerfen und sich gegenseitig abmahnen, wird es immer wichtiger, einen Navigator wie den „Kleine-Cosack" als Ersthelfer zu haben." Rechtsanwalt Dr. Mario Axmann, in: Neue Juristische Wochenschrift 45/ 2008, zur 5. Auflage 2008
Rechtsdienstleistungsgesetz 3. Auflage 2014 Eur (D): 59,00ISBN: 978-3-8114-3526-1 |
Rezensionen:
"Was die neuen Wettbewerber genau dürfen und wo ihre Grenzen liegen, werden in dieser Neuauflage der Kommentierung dargestellt. Sie gibt praxisorientiert einen ausführlichen Überblick über die Problematik des Rechtsberatungsgesetzes und zeigt gleichzeitig auch die Schwachstellen auf. Ausführlich referiert wird die neueste Rechtsprechung zum RBerG, an der sich der Gesetzgeber des RDG orientiert hat." (Zentralverband Deutsches Baugewerbe)
"Die Kommentierung gibt einen ausführlichen Überblick über die Problematik des Rechtsberatungsgesetzes. Gleichzeitig zeigt sie jedoch auch dessen Schwachstellen auf. Ausführlich referiert wird die neue Rechtsprechung zum RBerG, an der sich der Gesetzgeber des RDG stark orientiert hat. Ebenso wird vielfach die Begründung zum RDG wiedergegeben, der eine erhebliche Auslegungsrelevanz zukommt." (KammerForum, RAK Kön 06/08)
"Fazit: Wer einen Blick in die Zukunft der reglementierten rechtsberatenden Berufe werfen will, sollte das Werk von Kleine-Cosack unbedingt lesen." (Prof. Dr. Joachim Gruber in: Die Rentenversicherung 11-12/2004 zur Vorauflage)
Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde von Michael Kleine-Cosack 3., neue bearbeitete Auflage, 2013 ISBN-10: 3811436597ISBN-13: 978-3811436596 |
Rezensionen zur 1. Auflage:
"Kleine-Cosack hat mit seinem praktischen Ansatz nicht nur eine Lücke im Verfassungsprozessrecht geschlossen, sondern auch eine Lücke, die bisher ... in der deutschsprachigen Literatur zwischen den Kommentaren zur EMRK und den allgemeinen Überblicken über das Straßburger Verfahren in Völkerrechtslehrbüchern klaffte. Seine Monografie leitet den Anwalt übersichtlich bei der Prüfung, ob die Einlegung der dargestellten Verfassungsbeschwerden und der Menschenrechtsbeschwerden Aussicht auf Erfolg bietet. Kleine-Cosacks Handbuch sei jedem Anwalt, der in diesen Bereichen tätig ist oder es werden will, uneingeschränkt empfohlen." (Herrmann/Wittinger, NJW 2002, 2848 f.)
Michael Kleine-Cosack Verlag C.F. Müller, 2004 Heidelberg, ca. 400 SeitenISBN 3-8114-3107-2 |
Rezensionen:
"Wer einen Blick in die Zukunft der reglementierten rechtsberatenden Berufe werfen will, sollte das Werk von Kleine-Cosack unbedingt lesen" (Gruber, Die Rentenversicherung, 11/12-04)
Die Bestellung des Insolvenzverwalters Taschenbuch - Kommunikationsforum, Köln Erscheinungsdatum: 2001ISBN: 3814580990 |
Das Werberecht der rechts- und steuerberatenden Berufe Kartonierte Ausgabe - 339 Seiten - Verlag C.H. Beck, München ISBN: 3-406-51295-X |
Rezensionen:
"Insgesamt hat Kleine-Cosack ein Standardwerk geschaffen, wie es selten einem Autoren allein gelingt." (Huff, NJW 2005, 1515)
"Dieses Buch bzw. sein Autor haben mit der Entscheidung des BVerfG vom 28.07.2004 (sic. zum Spezialisten) quasi den Ritterschlag erhalten. Kleine-Cosack bietet mit seinem Buch einen sicheren Wegweiser durch den Dschungel." (www.juristische-bibliothek.de, 2005)
"Ein verlässliches Kompendium für jeden Rechtsanwalt." (Kilian, AnwBl. 2005, 515)
Berufsständische Autonomie und Grundgesetz 319 Seiten - Nomos-Verlag, Baden-Baden Erscheinungsdatum: 1986ISBN: 3-7890-1172-X |
Management Handbuch Rechtsanwaltspraxis C-F Müller-Verlag, Heidelberg Erscheinungsdatum: 1999 |